Schützenbruderschaft Beyenburg
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Bruderschaft

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Geschäftsführenden Vorstand
    • einem Geistlichen als Präses
    • drei Brudermeistern
    • dem Kassenwart
  • Paradevorstand
    • König des laufenden Jahres
    • Chef der Bruderschaft
    • Schützengeneral
    • Schützengeneralmajor
    • Schützenoberst
    • Schützenoberstleutnant
    • Schützenmajor
    • Schützenhauptmann
    • Schützenoberleutnant
    • Fähnrich
  • weiterer Vorstand
    • vier Adjutanten
    • Schriftführer
    • Schießmeister
    • stellvertretenden Schießmeister
    • Jungschützenmeister
    • stellvertretenden Jungschützenmeister
    • vier Fahnenjunkern
    • Prinzen des laufenden Jahres

Mitgliedschaft

Die Bruderschaft unterscheidet Schülerschützen, Jungschützen und Schützen. Die Aufnahme erfolgt bei der Feier des Schützenfestes.

Schülerschützen

  • Kinder vom 10. bis vollendeten 15. Labensjahr
  • Es können auch nichtkatholische christliche Kinder in die Bruderschaft aufgenommen werden
  • Der Schuss auf den Schülerprinzenvogel ist allerdings konfessionsgebunden

Jungschützen

  • Alter: 15: bis vollendetes 24. Lebensjahr
  • Es können auch nichtkatholische christliche Kinder in die Bruderschaft aufgenommen werden
  • Der Schuss auf den Prinzenvogel ist allerdings konfessionsgebunden
  • Ein Amt im Vorstand kann nur von katholischen Mitgliedern übernommen werden

Schützen

  • Alter: ab dem 25. Labensjahr
  • nur katholische Männer dürfen auf den Königsvogel schießen
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